Stiften erzielt Wirkung
Vermögen ist mehr als Geld. Vermögen bedeutet im Ursprung: imstande sein, Kraft haben. Nutzen Sie Ihre Kraft, um Veränderung anzustoßen, Gutes zu bewahren, die Gegenwart zu gestalten und für die Zukunft zu stiften. Sie haben unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung viele Möglichkeiten.
Zustiftung
Sie können in das Stiftungsvermögen der Gemeinschaftsstiftung, einer bestehenden Treuhandstiftung oder in einen der Stiftungsfonds zustiften. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und damit dessen Erträge. Auch kleinere Summen helfen.
Stiftungsfonds
Wenn Sie Ihre Zustiftung mit einem bestimmten Zweck verbinden möchten, können Sie zu Lebzeiten oder im Rahmen einer testamentarischen Verfügung in einen der bereits bestehenden Stiftungsfonds zustiften oder selbst einen Stiftungsfonds errichten. Dieser kann Ihren Namen tragen. Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen mit der besonderen Auflage, dass die Erträge ausschließlich den Zweck des Stiftungsfonds fördern.
Treuhandstiftung
Bei Treuhandstiftungen, auch „unselbstständige Stiftungen“ genannt, übertragen Sie als Stifter oder als Stifterin einer Stiftung eine bestimmte Summe. Dieses Vermögen wird treuhänderisch gemäß Stiftungszweck und Stiftungssatzung als Sondervermögen verwaltet. Eine Treuhandstiftung wird mit wenig Verwaltungsaufwand errichtet und geführt.
Sie können eine Treuhandstiftung zu Lebzeiten gründen oder sie „von Todes wegen“ errichten. Auch eine Treuhandstiftung kann Ihren Namen tragen oder einem Menschen gewidmet sein, der Ihnen besonders nahesteht.


